Der Verweis gehört zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Schule verhängt werden können. Beispielsweise führt das Werfen von Schneebällen zu einem Verweis. Sie werden verhängt, wenn ein Verhalten das geordnete Miteinander an der Schule stört.

Der Verweis wird von einer Lehrkraft ausgesprochen, die Unterschrift der Erziehungsberechtigten dient zur Kenntnismahme. Bei Gesprächsbedarf, wie es zu einem Verweis gekommen ist, steht die entsprechende Lehrkraft gerne zur Verfügung.

Neben Verweisen gibt es auch weitere Ordnungsmaßnahmen, zum Beispiel den verschärften Verweis, den zeitweisen Unterrichtsausschluss, ...